🖥️ Benutzerfreundliche Oberfläche
Übersichtliche Menüs, verständliche Abläufe und zentrale Funktionen helfen beim schnellen Einstieg in die Software.
Sie sind Landwirt und suchen ein Rechnungsprogramm für den Durchschnittssteuersatz von 7,8 %? Hier erfahren Sie, wann dieser Satz relevant ist, wie die Rechnung berechnet wird und wie Zahl-Meister bei Angeboten, Lieferscheinen, Buchhaltung, E-Rechnung und DATEV hilft. Modern aufgebaut, übersichtlich und ohne komplizierte lokale Installation.
§ 24 Umsatzsteuergesetz regelt Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für bestimmte landwirtschaftliche Umsätze beträgt der Durchschnittssteuersatz 7,8 %. Der Satz darf nicht automatisch für alle Waren oder Dienstleistungen des Betriebs verwendet werden. Entscheidend sind die Voraussetzungen und die Art des konkreten Umsatzes.
Für die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung gilt unter anderem eine gesetzliche Vorjahresumsatzgrenze von 600.000 €. Außerdem sieht § 24 UStG für einzelne Umsätze andere Steuersätze vor. Prüfen Sie deshalb die Einordnung mit Ihrer Steuerberatung.
Das folgende Beispiel zeigt die reine Berechnung bei einem Umsatz, für den der Durchschnittssteuersatz von 7,8 % anzuwenden ist.
Bei einer Rechnung nach § 24 UStG muss der jeweils maßgebliche Durchschnittssatz zusätzlich angegeben werden. Weitere Pflichtangaben ergeben sich insbesondere aus den allgemeinen Rechnungsvorschriften.
Auf dem Hof zählt jede Minute. Deshalb soll eine Rechnungssoftware für die Landwirtschaft nicht kompliziert sein: Zahl-Meister bündelt Rechnungen, Angebote, Lieferscheine, Kunden, Produkte, Lager, Buchhaltung und DATEV in einer klar strukturierten Oberfläche. So finden sich auch Anwender ohne langjährige Erfahrung mit Buchhaltungsprogrammen leichter zurecht.
Übersichtliche Menüs, verständliche Abläufe und zentrale Funktionen helfen beim schnellen Einstieg in die Software.
Kunden und Artikel speichern, beim nächsten Dokument wieder verwenden und Angebote oder Lieferscheine weiterverarbeiten.
Keine klassische lokale Installation: Zahl-Meister ist webbasiert und deutschlandweit nutzbar.
Ob landwirtschaftlicher Familienbetrieb, Ackerbau, Viehhaltung, Obstbau oder Direktvermarktung: Wer Rechnungen und Angebote schreibt, braucht ein zuverlässiges Programm für Kunden, Artikel, Zahlungen und Buchhaltungsdaten. Zahl-Meister verbindet Rechnungsstellung und Buchhaltungsvorbereitung in einer modernen webbasierten Lösung.
Rechnungsprogramm für Landwirtschaft mit PDF-Rechnungen, Angeboten, Lieferscheinen, Kundenverwaltung und E-Mail-Versand.
Für geeignete Umsätze den landwirtschaftlichen Durchschnittssteuersatz von 7,8 % nutzen und weitere relevante Steuersätze getrennt behandeln.
Journal, Bankbuch, Kassenbuch, Einkaufsrechnungen und DATEV-Export für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vorbereiten.
Strukturierte XRechnung- und ZUGFeRD-/Factur-X-XML erstellen, intern prüfen und zusammen mit einem PDF weitergeben.
Artikel und Bestände verwalten – hilfreich für Betriebe mit mehreren Produkten, Hofladen, Obstverkauf oder anderen Verkaufswegen.
Eine klare Oberfläche unterstützt den Einstieg und erleichtert die täglichen Büroarbeiten ohne komplexe lokale Softwareinstallation.
Zahl-Meister ist eine webbasierte Rechnungs- und Buchhaltungssoftware. Für passende landwirtschaftliche Betriebe unterstützt sie den Steuersatz 7,8 % sowie wichtige Abläufe von der Rechnung bis zum DATEV-Export.
Rechnungen, Angebote und Lieferscheine erstellen, mit geeigneten Steuersätzen je Position und PDF-Ausgabe.
Landwirtschaftsmodus, steuerliche Zuordnung zu Produkten und unterschiedliche Steuersätze in einer Rechnung.
Unterstützung für den landwirtschaftlichen Kontenrahmen SKR14 sowie DATEV-Export und Buchhaltungsvorbereitung.
Strukturierte XML-Daten erstellen, intern prüfen, herunterladen und zusammen mit dem PDF versenden.
Einkaufsrechnungen, Zahlungen und Buchhaltungsdaten nachvollziehbar erfassen.
Ohne klassische lokale Installation nutzbar – unabhängig davon, in welchem Bundesland Ihr Betrieb liegt.
Der DATEV-Kontenrahmen SKR14 ist speziell auf die Land- und Forstwirtschaft ausgerichtet. Zahl-Meister unterstützt neben SKR03 und SKR04 auch SKR14 und die Vorbereitung eines DATEV-Exports. Damit lassen sich Daten für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater strukturierter aufbereiten.
Ob und wie eine bestimmte Buchung im Einzelfall einzuordnen ist, sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Ja. Zahl-Meister ist eine moderne webbasierte Software für landwirtschaftliche Betriebe. Rechnungen, Angebote, Lieferscheine, Kunden und Produkte werden in einer übersichtlichen Oberfläche verwaltet. Die Nutzung erfolgt direkt im Browser.
Ja. Zahl-Meister unterstützt Angebote, Lieferscheine und Rechnungen sowie die Weiterverarbeitung vorhandener Belegdaten.
Die Software eignet sich für die Verwaltung von Kunden, Artikeln, Preisen, Rechnungen und Lagerbeständen. Ob 7,8 Prozent, 7 Prozent oder 19 Prozent anzuwenden sind, hängt vom jeweiligen Umsatz ab.
Ja. Zahl-Meister berücksichtigt je nach steuerlicher Einstellung unterschiedliche Steuersätze auf Rechnungspositionen, zum Beispiel 7,8 Prozent, 7 Prozent oder 19 Prozent.
Ja. Zahl-Meister wird im Browser verwendet und kann von landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland unabhängig vom Firmensitz genutzt werden.
Ja. Zahl-Meister bietet für entsprechend eingerichtete landwirtschaftliche Betriebe die Auswahl von 7,8 % nach § 24 UStG für dafür geeignete Umsätze.
Nein. Die Besteuerung hängt von der jeweiligen Lieferung oder Leistung und den Voraussetzungen des § 24 UStG ab. Auch andere Steuersätze können relevant sein. Die steuerliche Einordnung sollte der Betrieb mit seiner Steuerberatung klären.
Bei 1.000,00 Euro Nettobetrag ergeben 7,8 % Umsatzsteuer 78,00 Euro. Der Rechnungsbetrag lautet 1.078,00 Euro brutto.
Ja. Zahl-Meister unterstützt die Buchhaltungsvorbereitung mit SKR14 sowie den DATEV-Export. Außerdem stehen SKR03 und SKR04 zur Verfügung.
Zahl-Meister kann strukturierte XRechnung- und ZUGFeRD/Factur-X-XML-Daten erstellen, intern prüfen, herunterladen und zusammen mit der PDF-Rechnung per E-Mail versenden. Eine externe Validierung kann je nach Empfängeranforderung zusätzlich nötig sein.
Nicht zwingend. Zahl-Meister berücksichtigt eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder alternativ eine reguläre Steuernummer. Weitere Pflichtangaben sind abhängig vom Rechnungstyp und Empfänger zu prüfen.
§ 24 Umsatzsteuergesetz, Der Text dient zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Sie benötigen Rechnungen mit 7,8 %, SKR14, DATEV oder E-Rechnungen? Fordern Sie eine persönliche Demo an und prüfen Sie gemeinsam mit uns, wie Zahl-Meister zu Ihren Arbeitsabläufen passt.